Reisebestimmungen

Die Reisebestimmungen für Heimtiere unterscheiden sich von jenen Bestimmungen für den gewerblichen Import und Export von Tieren.

Schutzmassnahmen

Heimtiere gemäss Definition können aus allen Ländern ohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und Gesundheitszeugnis einreisen. Spezielle Bedingungen gelten aber für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel. Das Einreisen ist hier nicht möglich, wenn diesbezüglich spezifische Schutzmassnahmen gelten.
Tiere sowie Tierprodukte dürfen nicht eingeführt werden, wenn ernsthafte Risiken für Gesundheit von Tier oder Mensch bestehen. Für solch einen Fall werden schützende Vorkehrungen angewiesen, welche die normalen Einfuhrbedingungen übersteuern.

Schutzmassnahmen Einfuhr Tiere und Produkte tierischer Herkunft aus der EU

Im Tier- und Warenverkehr mit der EU ergreift die Schweiz keine Schutzmassnahmen. Jedoch aus seuchenpolizeilichen Gründen kann es in der EU wie in der Schweiz Einschränkungen geben, die die normalen Vorschriften übersteuern.

Schutzmassnahmen Einfuhr Tiere und Produkte tierischer Herkunft aus Drittstaaten

Bei Seuchenausbrüchen oder anderen Risiken werden zusätzliche Einschränkungen oder Sperren für Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten erlassen.

Ausreise aus der Schweiz

Grundsätzlich sind bei einer Ausreise aus der Schweiz die Auflagen des Ziellandes zu beachten.

Reisen mit dem Hund oder der Katze in der EU

Die Bestimmung besagen, dass Ihr Haustier  gegen Tollwut geimpft sein sollte und einen Heimtierausweis der EU benötigt.

Die Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren (Hunde und Katzen) sind innerhalb der EU angepasst worden. Der Europäische Heimtierausweis ist Pflicht.

Allgemeine Bestimmungen

Für den Transport von Heimtieren in der EU gelten folgende allgemeine Bestimmungen:

  • Hunde und Katzen benötigen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Der Ausweis beinhaltet eine Beschreibung des Tieres, seinen Namen, die Adresse des Besitzers, sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Dieser neue Ausweis löst alle anderen, vergangenen Reisedokumente ab. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt ab, wie Sie diesen Ausweis erhalten.
  • Gegen Tollwut geimpft sein müssen Hunde und Katzen. Das wickelt Ihr Tierarzt ab, sowie die Eintragung des Impfnachweis im Ausweis.
  • Verpflichtung ist bei Haustierbesitzern ihre Tiere eindeutig kennzeichnen zu lassen. Hierfür sind Tätowierung als auch Mikrochip zugelassen. Beide Identifikationshilfen kann Ihr Tierarzt anbringen.
  • Wenn Sie Irland, Schweden oder ein Nicht-EU-Land bereisen möchten, sind darüber hinaus weitere Anforderungen notwendig.
    Eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung wird von vielen Nicht-EU-Staaten verlangt. Diese bescheinigt, dass das betreffende Tier keinerlei klinischen Anzeichen einer Tierseuche erkennen lässt, weder einen Krankheitsverdacht aufweist, noch aus einem für Tollwut gefährdeten Bezirk herkommt. Gemeinhin sind diese amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen nur von sehr kurzer Gültigkeitsdauer.
  • Irland und Schweden stellen  weiterhin ausgiebige Auflagen für die Mitnahme von Hunden wie Katzen. Spezielle Formulare sind hier zu verwenden; welche von den zuständigen Behörden dieser Länder beizeiten beantragt werden und zur Impf-Bestätigung, sowie zur Erstellung der Gesundheitszeugnisse dem Tierarzt vorgelegt werden müssen.

Detailinformationen

Für den Transport von Heimtieren in der EU gelten folgende allgemeine Bestimmungen:

  • Es gibt mehrere Vereinigungen, bei welchen Sie die elektronische Identifizierungs-Nummer registrieren lassen können. Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung eindeutig zu identifizieren sein. Auf die ISO-Norm 11984 und den Anhang 1 der ISO-Norm 11785 muss dieser Mikrochip abgestimmt sein.
    Einer guten Registrierung sei Dank, falls Ihr Tier verloren gegangen oder weggelaufen sein sollte! Haustiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.
  • Der neue Europäische Heimtierausweis besteht aus zwei Teilen. Der standardisierte Teil beinhaltet Informationen über die allgemeinen Richtlinien, sowie die Identität des Tieres als auch Auskünfte zu Impfungen, weiteren Behandlungen oder medizinische Auskünfte.
    Der zweite Teil kann individuell gestaltet werden.
  • Jüngere Haustiere als 3 Monate brauchen keine Impfung. Ihr Besitzer muss jedoch den Nachweis erbringen können, dass das Tier von Geburt auf an demselben Ort gehalten wurde.. Sowie keinerlei Kontakt mit Tieren hatte, welche mit Tollwut infiziert sein konnten.
    Auch hier kann Sie Ihr Tierarzt zum Erhalten der erforderlichen Dokumente beraten. Falls das Jungtier noch mit seiner Mutter verbunden ist, darf es auch in ihrer Begleitung einreisen. Jedes Mitgliedsland ist aber berechtigt, das Einreisen von Jungtieren abzuweisen. Insbesondere die Einreise nach Frankreich, Irland oder Schweden kann sich schwierig gestalten oder verunmöglichen.

Sofern das Vorkommen von Tollwut in anderen Länder mit den EU-Ländern identisch ist, gelten auch dieselben oben aufgeführten Auflagen für Reisen mit dem Haustier. Dies betrifft folgende Länder: Schweiz, Island, Norwegen, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt.

Besondere Auflagen für den internationalen Transport:
Für Reisen nach Schweden und Irland gelten spezielle Anforderungen, welche der Einreise des Haustieres entsprechen müssen. Beispielsweise ist es wichtig, sich an den Bluttest zum Nachweis der Tollwutimpfung zu erinnern. Sowie die Berücksichtigung, dass Jungtiere nur in diese Länder einreisen können, sofern sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen.
Praxisbezogen bedeutet dies, dass das Einreisen mit Tieren in diese Länder unmöglich ist, welche jünger als acht bis zehn Monate alt sind.

Dieser Bluttest muss entsprechend der internationalen Auflagen innerhalb einer bestimmten Frist gemacht werden. Dies bedeutet für Irland sechs und für Schweden vier Monate vor Reiseantritt.

Für Irland, Malta, Schweden, Norwegen und Finnland gelten zusätzliche Bestimmungen für die Bandwurm- und Zeckenbehandlung des Haustieres.
Bitte erkundigen Sie sich hier in diesem Fall hinsichtlich jeweils aufgeführtem Land.

Einreisebestimmungen samt den erlaubten Hunderassen je Land

Tschechien
In Tschechien gelten ebenfalls die EU-Einreisebestimmungen. Dementsprechend sind der Schweizer beziehungsweise EU-Heimtierpass, sowie ein Mikrochip respektive eine Kennzeichnung via Tätowierung notwendig; sofern solch eine Kennzeichnung vor dem 4. Juli 2011 vorgenommen wurde. Maulkorb- und Leinenvorschrift ist in Tschechien von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Für ganz Tschechien gilt hingegen die Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden. Ebenso steht durchgängig für öffentlichen Verkehrsmitteln die Maulkorbpflicht für Hunde. Ebenso Kroatien passte seine Einreisebestimmungen für Heimtiere überwiegend an die üblichen EU-Auflagen an.
Die Auslegung dieser Bestimmungen richtet sich auch hier nach der aktuellen Tollwutsituation, wird folglich im Falle einer drohenden Epidemie daran angepasst.
Des Weiteren besagen die Einreisebestimmungen, dass prinzipiell jede Hunderasse mitreisen darf. Sie sollten allerdings darauf achten, dem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf allgemein zugänglichen Plätzen, einen Maulkorb aufzusetzen und das Tier an die Leine zu nehmen.

Belgien
Rottweiler sind im Landkreis Quaregnon unerwünscht. Sie sind an öffentlichen Plätzen wie Märkten, Festivals oder Sportereignissen nicht erlaubt und müssen ausserhalb dieser Orte Maulkörbe tragen. Es dürfen maximal fünf Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden. In Belgien können Sie mit allen Hunderassen einreisen.

Dänemark
Dänemark ist seit den entschärften Gesetzen ein beliebtes Reiseziel.
Das Wetter im Sommer ist etwas rauher, windig ist es. Also ein ideales Wetter für den Hund.
Die Haltung, Zucht und Einfuhr mit folgenden Rassen sind hingegen untersagt; Tosa Inu, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, Fila Brasileiro, Südrussischer Owtscharka, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Tornjak und Šarplaninac. Das Verbot gilt ebenso für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, Typ oder Rasse zu dokumentieren. Den Zeitpunkt der Anschaffung ebenso. Die umgekehrte Beweislast gilt bei Mischlingen und Hunden ohne Papiere; beziehungsweise muss der Halter nachweisen, dass sein Hund keiner auf der Liste ist. Die Polizei darf aber keine Dokumentation für die Abstammung des Hundes einfordern, ohne triftigen Grund; also einer Ähnlichkeit mit einem verbotenen Hund.
Über Leinenpflicht und/oder Maulkorb, sowie über eine Einschläferung können unabhängig der Rasse für Hunde angeordnet werden, welche Personen angreifen oder Schäden verursachen. Dies kann von der Polizei entschieden werden. Die Pflicht den Hund an der Leine zu führen gilt an den Stränden Dänemarks vom 1. April bis 30. September, die Leinenpflicht in Wäldern ganzjährig. In Bussen und Bahnen fahren kleine Hunde umsonst, für größere Hunde ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Zum Schutz von Allergikern sind Teilbereiche von öffentlichen Verkehrsmitteln für Hunde gesperrt. Sollte ein Hund (unabhängig der Rasse) einen Menschen oder anderen Hund anfallen und schwer verletzen, soll nun ein Sachverständiger entscheiden, ob die Beißerei durch ein natürliches Verhalten der Hunde entstanden ist. Ist dies der Fall, soll die Polizei auf die Einschläferung verzichten. Einsprüche sind nun weiterhin möglich. Das Tier ist in einem Tierheim unterzubringen bis das Urteil vorliegt. Diese Regelung gilt sowohl für Hunde, die sich permanent in Dänemark aufhalten, als auch für Hunde, die aus dem Ausland mit nach Dänemark in den Urlaub genommen werden. Laut Gesetz verboten sind Hunde in dänischen Restaurants. Mit Ausnahme das Restaurant verfügt über eine spezielle Erlaubnis. Am besten ist also, sich immer erst vorher zu erkundigen. Bei wärmeren Temperaturen oder mit angenehmen Decken ist es ja auch möglich im Aussenbereich zu essen.
Schützen Sie Ihren Hund mit Spot-on oder einem Spray gegen Zecken, möglicherweise in Kombination mit einem Zeckenhalsband. Zu kombinieren sind jedoch nicht alle Produkte. Fragen Sie zur Sicherheit Ihren Tierarzt.

Frankreich
Auch für Frankreich gelten die Einreisebestimmungen der EU.
Es ist erlaubt bis zu fünf Tiere einzuführen, welche das Alter von drei Monaten überschreiten. Eine Erstimpfung muss mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Auffrischungsimpfungen gegen Tollwut gelten die Impfstoffherstellerangaben, beziehungsweise in der Regel drei Jahre nach der letzten Tollwutimpfung, was im EU-Heimtierausweis oder Schweizer  eingetragen sein muss. Frankreich verbietet die Einreise von so genannten Kampfhunden der ersten Kategorie. Es zählen dazu Hunde, welche aufgrund ihrer Körpermerkmale den Rassehunden Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, Mastiff und Tosa Inu zuzuordnen sind sowie in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Zweite Kategorie: Hunde dieser Kategorie dürfen wohl einreisen, unterliegen jedoch dann der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht an öffentlichen Plätzen, Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden. Dazu von einer volljährigen Person geführt. Dazu gehören auch Hunde der ersten Kategorie, sofern sie in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Von der Regelung der Stammbaum-Eintragspflicht ist auch Kategorie zwei betroffen. Davon ausgenommen in der zweiten Kategorie sind hier Rottweiler und Rottweiler-ähnliche Hunde, die demzufolge also keinen Stammbucheintrag benötigen. 

Spanien, Portugal und Italien
Listen mit Rassen sind in allen drei Ländern aufgestellt. Ebenso wie überall sonst, Rassen, welche als potentiell gefährlich eingestuft werden. Wenn ihr Hund zu diesen Rassen gehört oder eine Kreuzung mit diesen Rassen ist gilt an allen öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenpflicht. Bei den Botschaften der drei Länder in ihrem Heimatland erhalten Sie mehr Detailles. Um noch einmal auf Italien zu sprechen zu kommen; Ihr Hund braucht einen Schweizer oder EU-Heimtierpass, welcher von einem schweizerischen Tierarzt ausgestellt wurde. Welcher zudem die vorgeschriebene, gültige Tollwutimpfung bestätigt. Ihr Hund benötigt ausserdem einen Mikrochip oder eine Kennzeichnung mittels Tätowierung, sofern sie den Kauf des Heimtieres vor dem 4. Juli 2011 vornahmen. In Italien sollten Sie bei allen Hunderassen Leine und Maulkorb für Ihren Hund zumindest mit sich führen. Das Gleiche gilt übrigens für Österreich, sowie in den meisten Innenstädten Maulkorbpflicht.

Hier nun wichtige Punkte der allgemeinen Bestimmungen der PETS-Richtlinie

  • Sie gelten nur für Katzen und Hunde.
  • Die Einreise ist auf Tiere begrenzt, welche aus Ländern oder Gebieten kommen, die auf der Webseite der britischen Botschaft aufgelistet sind.
  • Bestimmungen der Länder mit und über Tollwut
  • Ein- Ausreisen mit dem Hund und/oder der Katze nach oder aus dem UK
  1. Für Hunde und Katzen aus Tollwutländern, welche nach Schweden, Irland, Malta einreisen ist eine sechsmonatige Quarantäne Verpflichtung.
  2. Beim Reisen von Tieren aus EU-Ländern in Tollwutländer muss der Bluttest vor der Ausreise durchgeführt werden.
  3. Eine Behandlung gegen Bandwürmer, sowie Zecken (Echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis aufgelistet werden.
  4. Katzen und Hunde dürfen nur via zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich einreisen.
  5. Auflagen zur Einreise von Heimtieren für weitere EU-Länder finden Sie etwas anders in einer Zusammenfassung formuliert, jedoch inhaltlich gleichermassen, hier:http://www.webvet.de/einreisebestimmungen.htm

    Malta und Nordirrland
    – wie verhält es sich mit dem alten EU Pass/Impfausweis?

    Der Europäische Heimtierausweis ist für jedes Haustier ein Muss, welches die Landesgrenze passiert. Lediglich die noch gültigen Impfungen aus dem alten Impfbüchlein sind vom Tierarzt in das neue zu übertragen. Es steht an, das alte Impfbüchlein oder den alten Impfausweis aufzubewahren. Bestimmungen für zu privaten Zwecken gehaltene & zu kommerziellen Zwecken gehaltene Tiere sind fast übereinstimmend. Zum kommerziellen Zweck bestehen bereits die Anforderungen & vereinheitlichte Regelungen (Richtlinie 92/65/EEG). Die Tollwutimpfung ist beispielsweise für beide Gruppen Pflicht. So auch, dass das Tier das Gesundheitszeugnis von einem dafür zugelassenen Tierarzt benötigt. Im neuen Europäischen Heimtierausweis kann der Tierarzt alle erforderlichen Eintragungen vornehmen.

    Für die Einreise mit Hunden und Katzen aus Drittländern in ein EU-Mitgliedsland gelten mehr oder weniger die
    gleichen Bestimmungen.

    Eingehende Informationen finden Sie des weiteren hier.

    Weisungen bei Reisen ausserhalb der EU in sogenannten «Drittländern» und weitere länderspezifische Regelungen sind auch hier aufgeführt.

Grossbritannien
Maßnahmen für Tiertransporte und Regelungen sind im Zuge des Brexit und danach noch fraglich, vielleicht stehen diese noch zu Verhandlungen aus..

Aufgrund der Situation im britischen Unterhaus klammern wir es bis auf weiteres aus, hierzu zu veröffentlichen.
Auf der Webseite der britischen Botschaft finden Sie die vollständigsten Informationen zur jeweils aktuellen Situation. Wir bitten Sie sich dort bei Bedarf zu informieren.
Besten Dank